Brandschutzpläne nach DIN

Für Ihr Objekt erstelle ich Feuerwehrpläne, Laufkarten, Flucht- und Rettungspläne sowie Brandschutzordnungen anhand der gültigen Vorgaben aus der jeweiligen DIN, sowie der ggf. notwendigen Ausführungsverordnungen Ihrer zuständigen Brandschutzdienststelle. 

Ebenso führe ich für Sie die regelmäßig vorgeschriebenen Revisionen Ihrer vorhandenen Pläne durch.

Nur wer die fachliche Voraussetzung erfüllt darf solche brandschutzrelevanten Pläne erstellen und prüfen!

Hierzu gehören neben fundierten Kenntnissen im vorbeugenden Brandschutz und dem Feuerwehrwesen auch die nachweisbaren fachlichen Qualifikationen wie beispielsweise die Sachkundeprüfung für Brandschutzpläne oder eine Qualifikation als Brandschutzplaner etc.

Nur wenn Ihre Pläne von einer nachweisbar qualifizierten Stelle erstellt wurden erfüllen diese die baurechtlichen und durch die DIN geforderten Anforderungen.

Informieren Sie sich hier: